Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäfts-bedingungen
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen „Iris und Klaus“, Inhaberin Frau Dr. Silke Mathiak, Hasenberglstraße 46, 80935 München, nachfolgend „Iris und Klaus“ genannt, und ihren Vertragspartnern, nachfolgend „Kundinnen und Kunden“ genannt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch, wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden.
- Verträge werden ausschließlich mit Unternehmerinnen und Unternehmern i. S. d. § 14 BGB abgeschlossen.
- Diese allgemeinen Bedingungen gelten für alle Verträge für die Leistungen (Aufbau, Abbau und Vermietung von Dekorationen) von Iris und Klaus.
- Diese Geschäftsbedingungen gelten auch bei abweichenden Geschäftsbedingungen der Kundin oder des Kunden, es sei denn, diese werden von Iris und Klaus schriftlich anerkannt.
- Individuelle Absprachen sowie Nebenabreden und Ergänzungen haben Vorrang zu den Geschäftsbedingungen, soweit sie schriftlich festgehalten sind.
§ 2 Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
- Nach Anfrage der Kundin oder des Kunden und ggf. Klärung von Rückfragen übermittelt Iris und Klaus der Kundin oder dem Kunden ein verbindliches Angebot. Ein Vertrag kommt mit Annahme dieses Angebotes durch die Kundin oder den Kunden zwischen den Parteien zustande. Ebenso kann ein schriftlicher Vertrag zwischen den Parteien zu einem Vertragsschluss führen. Im Angebot oder Vertrag enthalten ist der konkrete Mietzeitraum inkl. Auf- und Abbautermin, die Mietgegenstände sowie die Vergütung für Vermietung, Auf- und Abbau sowie die Anreisekosten. Durch Änderungswünsche der Kundin oder des Kunden verursachte Mehrkosten (z. B. zusätzliche Fahrten) werden entsprechend der vereinbarten Preise zusätzlich berechnet.
- Iris und Klaus verpflichtet sich, der Kundin oder dem Kunden die vereinbarte Sache für die vereinbarte Mietzeit zu überlassen und diese, soweit vereinbart, in den Geschäftsräumen der Kundin oder des Kunden auf- und abzubauen. Iris und Klaus ist nicht dazu verpflichtet, bauliche Veränderungen vorzunehmen oder Haltevorrichtungen (Nägel, Schrauben, Haken) in Wänden oder Decken bei der Kundin oder dem Kunden zu installieren oder entsprechend von der Kundin oder dem Kunden getätigte Veränderungen und Installationen beim Abbau zu beseitigen. Iris und Klaus ist nicht dazu verpflichtet, Aufräum- und/oder Reinigungsarbeiten zum Auf- und Abbau zu leisten.
- Die Kundin oder der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung an Iris und Klaus zu zahlen. Weiter ist die Kundin oder der Kunde verpflichtet, den Mietgegenstand bestimmungsgemäß einzusetzen und den Mietgegenstand ordnungsgemäß zu behandeln. Der bestimmungsgemäße Einsatz ist ausschließlich in den von der Kundin oder dem Kunden benannten Geschäftsräumen, in denen Iris und Klaus die Mietgegenstände aufbaut, zulässig. Eine private Nutzung der Mietgegenstände ist in jedem Fall untersagt. Weiter gehört zum bestimmungsgemäßen Gebrauch die Beachtung der von Iris und Klaus mit ausgegebenen Nutzungshinweise für einzelne Gegenstände seitens der Kundin oder des Kunden. In keinem Fall ist die Nutzung der Mietgegenstände mittels brennbarer Utensilien oder Stoffe gestattet (Kerzen, Räucherkerzen, Räucherstäbchen o. ä.) insoweit dies nicht ausdrücklich durch Iris und Klaus genehmigt wurde. Zudem dürfen an den Strom angeschlossene Mietgegenstände nicht unbeaufsichtigt gelassen werden, solange diese an den Strom angeschlossen sind. Nach Ablauf der Mietzeit muss die Mietsache vollständig zurückgegeben werden.
§ 3 Auf- und Abbau / Übergabe und Rückgabe des Mietgegenstandes / Terminverschiebungen
- Die Übergabe der Mietgegenstände erfolgt am vereinbarten Aufbautag. Die Kundin oder der Kunde ist dazu verpflichtet, alle Voraussetzungen für einen reibungslosen Aufbau zu schaffen. Dazu gehört, dass der Aufbauort von anderen Gegenständen geräumt und insoweit notwendig gereinigt ist und ggf. notwendige Anbringungsvoraussetzungen (Haken, Nägel, Schrauben in Wänden oder Decken) geschaffen wurden. Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein, ist nach Wahl von Iris und Klaus ein neuer Aufbautermin zu vereinbaren und die zusätzliche Anreise durch die Kundin oder den Kunden zu vergüten oder die Iris und Klaus entstehende Wartezeit mit 100,00 € pro Stunde zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zu vergüten. Sollte Iris und Klaus die notwendigen Arbeiten bei der Kundin oder dem Kunden zusätzlich durchführen, ist die anfallende Mehrzeit ebenso mit einem Stundensatz von 100,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer von der Kundin oder dem Kunden zu vergüten.
- Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Aufbautermin. Sollte der Aufbautermin auf Wunsch der Kundin oder des Kunden verschoben werden, ist die vereinbarte Vergütung dennoch voll zu entrichten. Die gilt ebenso, wenn die Kundin oder der Kunde keinen neuen Aufbautermin nennt. Insoweit die Kundin oder der Kunde keinen Aufbautermin nennt, kann sie oder er ebenso eine Abholung bei Iris und Klaus vereinbaren. Die Mietsache steht zum Aufbau oder zur Abholung ab dem Tag des Aufbautermins für die Kundin oder den Kunden bereit. Ab diesem Tag befindet sich die Kundin oder der Kunde im Annahmeverzug.
- Die Rückgabe des Mietgegenstandes erfolgt am vereinbarten Abholtag durch Abbau und Abholung der Mietgegenstände durch Iris und Klaus. Die Kundin oder der Kunde ist dazu verpflichtet, die Abholung am vereinbarten Termin zu gewährleisten. Ebenso muss die Kundin oder der Kunde gewährleisten, dass der Abbau durch Iris und Klaus ungehindert vollzogen werden kann. Ggf. ist der Abbauort dahingehend vorab durch die Kundin oder den Kunden aufzuräumen oder zu reinigen. Sollten die Voraussetzungen für einen ungehinderten Abbau nicht vorliegen gelten § 3 Abs. 1 S. 4 und S. 5 entsprechend.
- Der Abholtermin darf um bis zu 1 Woche verschoben werden. Sollte erst ein späterer Abholtermin kundenseitig möglich sein, ist diese oder dieser dazu verpflichtet, die Vergütung für eine weitere Saison an Iris und Klaus zu entrichten. Ein möglicher weiterer Schadensersatzanspruch von Iris und Klaus bleibt hiervon unberührt.
- Sollten Abbau und Abholung aufgrund einer kundenseitigen Verhinderung nicht möglich sein, kann die Kundin oder der Kunde die Mietsache auch mittels Transportdienstleister an Iris und Klaus versenden. Die Kundin oder der Kunde ist dazu verpflichtet, den Mietgegenstand so zu verpacken, dass dieser während des Transportes nicht beschädigt wird. Sollte die Sache durch einen Transportdienstleister übergeben werden, sind die dadurch entstehenden Kosten von der Kundin oder dem Kunden zu tragen. Die Gefahr des Transportes liegt bei der Kundin oder dem Kunden. Der Hin- und Rücktransport muss versichert sein. Die Mietsache muss spätestens eine Woche nach Abholtermin Iris und Klaus zugestellt werden. Andernfalls gilt § 3 Abs. 4 S. 2 entsprechend.
- Iris und Klaus hat der Kundin oder dem Kunden die Mietsache in einwandfreiem und vollständigem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen zu übergeben.
- Wenn Iris und Klaus bei der Übergabe der Mietsache in Verzug gerät, kann die Kundin oder der Kunde, soweit ihm nachweislich Schaden entstanden ist, diesen von Iris und Klaus ersetzt verlangen. Iris und Klaus ist allerdings berechtigt, der Kundin oder dem Kunden eine funktionell gleichwertige Sache zur vollen Schadensbeseitigung zur Verfügung zu stellen, wenn dies der Kundin oder dem Kunden zumutbar ist.
- Bei Aufbau sowie bei Abholung ist es Iris und Klaus gestattet, Fotos von den aufgebauten Mietgegenständen anzufertigen. Insoweit hierbei die Geschäftsräume der Kundin oder des Kunden ebenso abgebildet werden, erteilt die Kundin oder der Kunde Iris und Klaus seine Zustimmung hierfür. Die Herstellung von Lichtbildern dient einzig dem Zweck der Zustandsdokumentation des Mietgegenstandes. Die angefertigten Lichtbilder werden ohne Zustimmung des Kunden weder veröffentlicht noch zur Eigenwerbung genutzt.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen Miete und Kauf
- Die Kundin oder der Kunde hat, wenn nicht anders vereinbart, die vereinbarte Miete zu entrichten. Die Vergütung ist ab dem vereinbarten Aufbautermin und mit Rechnungsstellung fällig. Die vereinbarte Vergütung und das Entgelt für Nebenleistungen (z. B. Lieferung und Abholung) werden durch Iris und Klaus bei Mietbeginn in Rechnung gestellt und sind ab diesem Zeitpunkt fällig. Die Zahlung durch die Kundin oder den Kunden erfolgt unbar mittels Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto von Iris und Klaus. Iris und Klaus ist dazu berechtigt, die Rechnung ausschließlich elektronisch zu versenden. Die Kundin oder der Kunde stimmt einer ausschließlich elektronischen Rechnungsstellung zu.
- Die Kundin oder der Kunde kommt automatisch in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Aufforderung bedarf, wenn sie oder er die fällige Vergütung nicht binnen 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ausgleicht. Ist die Kundin oder der Kunde in Verzug, ist Iris und Klaus berechtigt, die Mietsache auf Kosten der Kundin oder des Kunden abzuholen. Die Kundin oder der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Abtransport möglich ist. Die vertraglich vereinbarte Vergütung bleibt weiter bestehen. Gewinne, die durch die Neuvermietung innerhalb der noch bestehenden Mietzeit erzielt werden, können nach Abzug der Abholungskosten mit der Vergütung verrechnet werden.
- Unabhängig vom Verzug der Kundin oder des Kunden ist Iris und Klaus dazu berechtigt, für jede Mahnung einen Aufwendungsersatz i. H. v. 5,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zu berechnen.
- In der Angebotserstellung von Iris und Klaus sind die Preise der einzelnen Mietgegenstände als Netto-Preise aufgeführt. In der Angebotserstellung wird ebenso die zusätzlich anfallende gesetzliche Umsatzsteuer gesondert aufgeführt. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in den jeweiligen Angeboten gesondert angegeben.
- Verzugszinsen werden bei Rechtsgeschäften, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind, mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Die Verzugszinsen sind höher anzusetzen, wenn Iris und Klaus eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist. Der Anspruch von Iris und Klaus aus § 288 V BGB bleibt hiervon unberührt.
- Bei Rechtsgeschäften, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind, ist die Zurückhaltung von Zahlungen bzw. Aufrechnungen nicht statthaft, insoweit der entsprechende Gegenanspruch festgestellt oder anerkannt ist.
§ 5 Mängel des Mietgegenstandes
- Die Kundin oder der Kunde darf die Mietsache vor Mietbeginn besichtigen und mögliche Mängel rügen. Entstehen ihr oder ihm aufgrund dieser Besichtigung Mehrkosten, hat sie oder er diese selbst zu tragen.
- Bei der Überlassung erkennbare Mängel müssen Iris und Klaus sofort schriftlich angezeigt werden. Sie können nicht nachträglich gerügt werden. Andere bei Überlassung vorhandene Mängel müssen sofort, nachdem sie ausfindig gemacht wurden, Iris und Klaus schriftlich angezeigt werden.
- Iris und Klaus ist verpflichtet, rechtzeitig gerügte Mängel auf eigene Kosten zu beseitigen, soweit sie den bestimmten Einsatz der Mietsache nicht nur unerheblich beeinträchtigen. Anstatt der Mängelbeseitigung kann Iris und Klaus der Kundin oder dem Kunden auch eine funktionell gleichwertige Sache zur Verfügung stellen, wenn dies der Kundin oder dem Kunden zumutbar ist. Kann der Defekt durch eine kurzfristige Reparatur nicht sofort behoben werden und steht auch kein Ersatz zur Verfügung, so haben beide Vertragsparteien das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen. Die Kundin oder der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Miete bis zum Eintritt des Defekts verpflichtet.
- In der Zeit, in der die Tauglichkeit der Mietsache für die Kundin oder den Kunden vollkommen aufgehoben ist, braucht sie oder er keine Vergütung zu begleichen. Für die Zeit, in der die Tauglichkeit der Mietsache gemindert ist, hat sie oder er nur eine angemessene herabgesetzte Vergütung zu zahlen. Wenn die Tauglichkeit des Mietobjektes nur unwesentlich gemindert ist, kommt eine Minderung der Vergütung nicht in Betracht.
- Ist Iris und Klaus zur Mängelbeseitigung verpflichtet und lässt sie eine angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung erfolglos verstreichen, ist der Kundin oder dem Kunden ein Rücktrittsrecht vorbehalten. Dieses Rücktrittsrecht besteht auch, wenn bei Beseitigungspflicht die Mängelbeseitigung scheitert.
§ 6 Haftung und Haftungsausschluss
- Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haftet Iris und Klaus nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Schadensersatzansprüche aus Delikten sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Iris und Klaus nur durch Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht bzw. bei Vorliegen von Verzug oder Unmöglichkeit.
- Die Haftung aus leichter Fahrlässigkeit, aus Delikten sowie aus Ersatz vergeblicher Aufwendungen besteht nur bei Schäden, die vorhersehbar und typisch sind.
- Die Punkte § 6 Abs. 2-4 gelten auch bei Handlungen von Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen von Iris und Klaus.
- Bei Fällen von Arglist, Verletzungen des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, für Rechtsmängel sowie bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz finden die Haftungsbeschränkungen sowie die gekürzte Gewährleistung keine Anwendung.
§ 7 Besondere Pflichten der Kundin oder des Kunden
- Die Kundin oder der Kunde ist dazu verpflichtet, die Mietsache vor Überbeanspruchung zu schützen.
- Die Kundin oder der Kunde darf die Mietsache keinem Dritten überlassen oder einem Dritten Rechte an der Mietsache einräumen. Eine Untervermietung der Mietsache ist nicht gestattet.
- Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat die Kundin oder der Kunde Iris und Klaus unverzüglich Mitteilung zu machen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte von Iris und Klaus erforderlich sind. Vollstreckungsbeamtinnen und -beamte bzw. ein Dritter sind auf das Eigentum von Iris und Klaus hinzuweisen.
- Die Kundin oder der Kunde hat die Pflicht, geeignete Sicherungsmaßnahmen gegen Diebstahl oder Sachbeschädigung für die Mietsache durchzuführen.
- Bzgl. der weiteren Pflichten des Kunden wird auf § 2 Abs. 4 dieser AGB verwiesen.
§ 8 Kündigung
- Ist die Mietzeit vertraglich bestimmt, kann auf ordentlichem Wege das Mietverhältnis nicht gekündigt werden.
- Eine außerordentliche Kündigung ist entsprechend den Voraussetzungen des § 543 BGB möglich. Weiter kann Iris und Klaus den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist beenden, wenn die Kundin oder der Kunde die Zahlung ohne berechtigten Grund verweigert, sie oder er ohne Einwilligung von Iris und Klaus die Mietsache oder Teile davon nicht bestimmungsgemäß verwendet oder sie oder er die Mietsache ohne Zustimmung von Iris und Klaus aus seinen Geschäftsräumen entfernt oder sie oder er gravierend gegen vertraglich bestimmte Pflichten verstößt.
- Die vorangegangenen Kündigungsbedingungen gelten für Iris und Klaus und ihre Kundinnen und Kunden gleichermaßen.
§ 9 Haftung der Kundin oder des Kunden
- Ist die Kundin oder der Kunde seinen vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen, sind ihr oder ihm die dadurch entstandenen Kosten sowie die Kosten zur Instandsetzung der Mietsache aufzuerlegen. Weiter hat sie oder er die Höhe des Mietpreises so lange weiter zu zahlen, bis die Instandsetzungsarbeiten abgeschlossen sind.
- Die Kundin oder der Kunde haftet für alle Schäden an der Mietsache, die aufgrund von Bedienungsfehlern, Überbeanspruchung oder Verletzung sonstiger Pflichten dieses Vertrages während der Mietzeit entstanden sind. Die Kundin oder der Kunde haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch ihre oder seine Angehörigen, Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellten, eigene Kundschaft und Sonstige oder über die Kundin oder den Kunden mit der Mietsache in Berührung gekommene Dritte schuldhaft verursacht worden sind. Die Kundin oder der Kunde haftet auch dann, wenn der Schaden erst nach Rückgabe der Mietsache festgestellt wird. Iris und Klaus muss in diesem Fall nachweisen, dass in der Zwischenzeit die Mietsache nicht durch Iris und Klaus oder einen Dritten bedient wurde.
- Bei schuldhafter oder technischer Unmöglichkeit der Rückgabe der Mietsache ist die Kundin oder der Kunde gegenüber Iris und Klaus zum Schadensersatz verpflichtet.
- Wird bei der Rückgabe der Mietsache ein Schaden festgestellt, der in diesem Vertrag nicht aufgeführt worden ist, so wird vermutet, dass die Kundin oder der Kunde den Schaden zu vertreten hat, es sein denn sie oder er weist nach, dass der Schaden bereits bei der Übernahme der Mietsache bestanden hat.
- Für die reparable Beschädigung eines Mietgegenstandes wird ein pauschaler Schadensersatz (für Nutzungsausfall und Reparaturkosten) i. H. v. einer Saisonmiete zusätzlich zur regulär angefallenen Saisonmiete für den entsprechenden Gegenstand angesetzt. Für eine irreparable Beschädigung oder Verlust eines Mietgegenstandes wird ein pauschaler Schadensersatz (für Nutzungsausfall und Reparaturkosten) i. H. v. zwei Saisonmieten zusätzlich zur regulär angefallenen Saisonmiete für den entsprechenden Gegenstand angesetzt. Der Kundin oder dem Kunden bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
§ 10 Datenschutz
- Iris und Klaus verpflichtet sich zur Einhaltung aller in der Bundesrepublik Deutschland geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
- Iris und Klaus erhebt personenbezogene Daten der Kundin oder des Kunden zum Zweck der Vertragsdurchführung sowie zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, außer es besteht eine gesetzliche Frist oder ist zur Vertragsdurchführung erforderlich. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten der Kundin oder des Kunden ist möglich. Zudem hat die Kundin oder der Kunde das Recht auf Datenübertragung, Löschung, Berichtigung, Einschränkung oder Sperrung der personenbezogenen Daten. Entsprechende Fragen und Anträge kann die Kundin oder der Kunde direkt an Iris und Klaus richten. Die Kundin oder der Kunde hat zudem das Recht, unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs, auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn er der Ansicht ist, dass die Datenverarbeitungsprozesse von Iris und Klaus gegen datenschutzrechtliche Regelungen verstoßen.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt, insoweit eine Vertragspartnerin oder ein Vertragspartner hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
- Vertragssprache ist deutsch. Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss bei Iris und Klaus gespeichert. Die Vertragsdetails erhält die Kundin oder der Kunde mittels der Auftragsbestätigung oder mittels des schriftlichen Mietvertrages.
- Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.
- Sofern die Kundin oder der Kunde Unternehmerin oder Unternehmer ist oder entgegen ihrer oder seinen Angaben bei der Bestellung keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat oder nach Vertragsabschluss ihren oder seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder ihr oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis München. Iris und Klaus bleibt es vorbehalten, auch am Sitz der Kundin oder des Kunden Klage zu erheben.